20.10.20011 [11:30]

Kuntzl: Zwei weitere Gutachten bestätigen - Studiengebühren ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich

Foto: Peter Rigaud
Zwei Gutachten - von Prof. Theo Öhlinger und Prof. Werner Hauser -, die der SPÖ seit heute, Donnerstag, vorliegen, bestätigen die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes, dass die Einhebung von Studienbeiträgen ohne gesetzliche Basis nicht möglich, so SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst fest.

"Wissenschaftsminister Töchterle soll mit der SPÖ konkret über die Reparatur des Universitätsgesetzesentsprechend des Spruchs des Verfassungsgerichtshofes verhandeln, damit wir gemeinsam eine konstruktive Lösung finden und Rechtssicherheit für die Universitäten schaffen können", so Kuntzl, die darauf verwies, dass die SPÖ nach wie vor allgemeine Studienbeiträge ablehne.

 

In ihren Gutachten bestätigen die Wissenschaftler klar die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes, dass Universitäten nur auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung und nicht eines autonomen Satzungsrechts Verordnungen betreffend Studienbeiträge erlassen können. So hält Prof. Theo Öhlinger fest: "Nach dem In-Kraft-Treten der Aufhebung von Teilen des § 91 UG 2002 besteht bezüglich der Studienbeiträge eine rudimentäre Regelung, die weder den zuständigen Bundesminister noch die Universitäten dazu ermächtigt, solche Studienbeiträge einzuführen. Für sich gesehen ist diese weiterhin bestehende Regelung nicht anwendbar, sondern bedarf einer – zumindest ergänzenden - gesetzlichen Neuregelung." Auch Prof. Werner Hauser, ein Spezialist für das Universitätsorganisationsrecht, hält fest: "Vor diesem Hintergrund bleibt - im Wege der Berücksichtigung rechtsstaatlicher Standards - kein Raum für die Argumentation eine auf der geltenden Rechtslage bestehenden Möglichkeit zur Etablierung von dezentralen universitären Studiengebühren im Rahmen der Universitätsautonomie."

 

Download:

Gutachten von Prof. Theo Öhlinger

Gutachten von Prof. Werner Hauser