Krainer: Gesetzeskonforme Regelung für Kinderbetreuungskosten notwendig
SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer begrüßt die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Damit wurde grundsätzlich bestätigt, dass man durch einen Acht-Stunden-Crash-Kurs nicht zum professionellen Kinderbetreuer gemacht werden kann. Daher könnten - so die Entscheidung des UFS - auch die Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht geltend gemacht werden. "Diese Entscheidung ist richtig und zu akzeptieren. Jetzt gilt es, die richtigen politischen Schlüsse daraus zu ziehen", so Krainer, der in diesem Zusammenhang eine Neuregelung dieses Erlasses des Finanzministeriums aus dem Jahr 2009 fordert. "Wir brauchen einen gesetzeskonformen Erlass, der für Klarheit und Rechtssicherheit sorgt", betont Krainer.
Außerdem solle man grundsätzlich darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller wäre, statt der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten den Ausbau von pädagogisch qualifizierten Bildungseinrichtungen zu fördern. "Das hätte auch den Vorteil, dass alle davon was haben. Und nicht nur einige wenige", so Krainer.

